Wolfgang Gründinger: „Beim Wahlrecht ist jeder Mensch gleich“

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Jeder junge Mensch muss genauso an der Demokratie teilhaben dürfen wie alle anderen auch. Beim Wahlrecht ist jeder Mensch gleich – egal ob dumm oder klug, Mann oder Frau, reich oder arm, kriminell oder unbescholten. Nur junge Menschen schließen wir allein aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht aus, obwohl es auch kein Höchstwahlalter gibt. Das widerspricht den Grundsätzen der Volkssouveränität und des allgemeinen Wahlrechts.

Welche Argumente sprechen für ein Wahlrecht ab Geburt?

Das Prinzip der Volkssouveränität besagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und die junge Generation gehört doch auch zum Volk. Oder etwa nicht?

Wie wird sich unsere Gemeinschaft Ihrer Meinung nach verändern, wenn auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wahlberechtigt sind?

Die Interessen junger Menschen würden mehr Gehör finden – zumindest etwas. Bei Schule, Ausbildung, Familienpolitik, Kulturpolitik, Umweltpolitik und vielen anderen Themen hätten auch endlich diejenigen etwas zu sagen, die von diesen Entscheidungen betroffen sind.

Welche Unterstützung brauchen junge Wähler, um ihr Wahlrecht auszuüben?

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Wahlrecht möglichst informiert und reflektiert ausüben. Das ist zumindest unser Idealbild, da aber auch für Alte oft nicht zutrifft. Deswegen brauchen wir massiv mehr und bessere politische Bildung – und die muss endlich auch in der Schule anfangen. Sozialkunde findet nur homöopathisch statt und ist obendrein meist auch noch schlecht gemacht.

Auf welchem Weg kann das Wahlrecht ab Geburt Ihrer Meinung nach durchgesetzt werden?

Es könnte weiterhin eine reguläre Altersgrenze geben, z.B. bei 16 Jahren. Aber jeder junge Mensch, der schon früher wählen möchte, der könnte sich in das Wahlregister eintragen und könnte ab diesem Zeitpunkt wählen. Das wäre ein pragmatisches Modell. Briefwahl in dieser Altersgruppe könnte man untersagen, um Straftaten der Eltern – wie die Täuschung oder Nötigung der Kinder – vorzubeugen.

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Wolfgang Gründiger, Jahrgang 1984, bezeichnet sich als Zukunftslobbyist. Bereits 2013 legte er beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlanfechtung der Bundestagswahl ein, weil Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

Er ist Autor mehrerer Bücher, z.B. „Alte Säcke Politik“ und „Aufstand der Jungen“, und unter anderem im Vorstand der Stiftung Generationengerechtigkeit.

 

2017-04-19T11:27:07+02:00 19. April 2017|Kinder und Jugendliche, Verfassung, Wahlrecht, Wahlrecht ab Geburt|