Wahlrecht ab Geburt 2017-08-29T12:43:36+01:00

Du bist unter 18?
Dann wirst Du vom Wahlrecht ausgeschlossen
Gerecht finden wir das nicht!

Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation (0-17 Jahre) ist eine normative Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen Bundesbürger von den Bundestagswahlen ausgeschlossen.

18 Jahre lang haben Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht, obwohl sie von heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung der Interessen junger Menschen allein abhängig vom guten Willen.

Angesichts des demographischen Wandels wird sich das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich zu Ungunsten von Kindern und Jugendlichen verschärfen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Kinder sowohl Teil des Volkes im Sinne des Grundgesetzes sind, als auch mit ihrer Geburt Grundrechte erwerben.

Deshalb setzen wir uns für Kinder und Jugendliche ein, denn nur wer wählt, zählt!

 Artikel 20
Abs. 2 GG

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“

Zum Grundgesetz

Das Problem … 

Das Grundgesetz sagt, dass die Staatsgewalt vom Volk auszugehen hat. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Auch Kinder und Jugendliche zählen als Bundesbürger zum Staatsvolk. Doch weil sie jünger als 18 Jahre sind, werden sie ohne hinreichende Gründe kategorisch ausgeschlossen. Diesen Ausschluss von 13 Millionen jungen Wählern finden wir nicht nur unfair. Es widerspricht der Allgemeinheit der Demokratie.

Wir wollen …

  • … der Zukunft eine Stimme geben
  • … eine wirklich allgemeine Demokratie
  • … die Familien in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft rücken
  • … den überparteilichen Dialog fördern, wie unsere Demokratie zukunftsfest gemacht werden kann
  • … eine bessere politische Vertretung von Eltern und ihren Kindern
  • … das politische Verständnis und Interesse von Kindern und Jugendlichen stärken
  • … eine höhere Wahlbeteiligung
  • … ein Grundgesetz, das allen Bundesbürgern eine Wahl lässt

Die Lösung …

Das Wahlrecht ab Geburt entspricht den Erfordernissen von Artikel 20 Abs. 2 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Notwendig ist dazu die Änderung von Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG, demzufolge wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unser Vorschlag ist so einfach wie logisch: „Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger“.

Wir befürworten eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, dass das Wahlrecht in Anlehnung an Art. 6 Abs. 2 GG solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis das Kind die Wahlmündigkeit erreicht.

Bekanntlich gibt es unterschiedliche interessante Ideen und Vorschläge zur Umsetzung eines Familienwahlrechts. Allen ist gemein, dass sie 13 Millionen Bundesbürger an der Demokratie beteiligen will, denen bisher das Wahlrecht vorenthalten wird. Deshalb streiten wir alle gemeinsam für ein Wahlrecht ab Geburt, um der Zukunft eine Stimme zu geben!

Neuigkeiten zur Kampagne

Weitere Artikel gibt es in unserem Blog

„Alle Generationen profitieren von einem Wahlrecht ab Geburt”

Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D.