Wahlrecht ab Geburt2017-08-29T12:43:36+02:00

Du bist unter 18?
Dann wirst Du vom Wahlrecht ausgeschlossen
Gerecht finden wir das nicht!

Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation (0-17 Jahre) ist eine normative Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen Bundesbürger von den Bundestagswahlen ausgeschlossen.

18 Jahre lang haben Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht, obwohl sie von heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung der Interessen junger Menschen allein abhängig vom guten Willen.

Angesichts des demographischen Wandels wird sich das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich zu Ungunsten von Kindern und Jugendlichen verschärfen. Es besteht kein Zweifel daran, dass Kinder sowohl Teil des Volkes im Sinne des Grundgesetzes sind, als auch mit ihrer Geburt Grundrechte erwerben.

Deshalb setzen wir uns für Kinder und Jugendliche ein, denn nur wer wählt, zählt!

 Artikel 20
Abs. 2 GG

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“

Neuigkeiten zur Kampagne

„Alle Generationen profitieren von einem Wahlrecht ab Geburt”

Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D.
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