Prof. Dr. Herwig Birg: Argumente für ein Wahlrecht ab Geburt

In Deutschland – dem „Land der Ideen“ – ist die Zahl der jährlichen Zuwanderungen seit Jahrzehnten höher als die Zahl der jährlichen Geburten – und trotzdem schrumpft die Zahl der Kinder, von denen es überall heißt, sie seien unsere Zukunft. Das Land der Ideen muß sich dringend etwas einfallen lassen. Eine Lösung wäre die Einführung des Wahlrechts ab Geburt.

Ein Wahlrecht ab Geburt, das die Eltern treuhändisch für ihre noch nicht wahlberechtigten Kinder ausüben, würde die Politik dazu motivieren, sich mehr an den langfristigen Lebensinteressen der nachwachsenden Generationen zu orientieren und weniger am kurzfristigen Gewinn der Macht bei der jeweils nächsten Wahl. Ebenso wie das Eigentumsrecht ab Geburt stünde das Wahlrecht ab Geburt im Einklang mit dem Grundgesetz. Paul Kirchhof (ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht) wies darauf hin, daß beispielsweise auch das Prinzip der Unmittelbarkeit der Wahl weniger betroffen wäre als von Koalitionsverhandlungen nach Wahlen.

Das Wahlrecht ab Geburt wäre aber nicht nur gut für die Kinder, sondern auch für die Älteren. Es würde wahrscheinlich dazu führen, daß sich wieder mehr Menschen für ein Leben mit Kindern entscheiden, und es könnte auch zu einer größeren Wahlbeteiligung beitragen. Entscheidend für die Stabilität unserer Demokratie ist, daß sich durch mehr Kinder die Versorgung der Eltern und aller anderen Älteren mit auskömmlichen Renten sowie mit Gesundheits- und Pflegeleistungen verbessern ließe. Auch die Versorgungslasten für kinderlos gebliebene Menschen ließen sich durch mehr nachwachsende Beitragszahler auf eine größere Zahl von Schultern verteilen.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes konnten nicht wissen, daß sich die Menschen in Zukunft paradoxerweise desto weniger Kinder leisten würden, je mehr sie sich auf Grund des wachsenden Lebensstandards eigentlich leisten könnten. Sonst hätten sie wahrscheinlich das Wahlrecht ab Geburt von Anfang an in die Verfassung aufgenommen. Aber so kam es zu einer gefährlichen Spaltung der Gesellschaft: Der Prozentanteil der zeitlebens kinderlos bleibenden Menschen wächst von Jahrgang zu Jahrgang, er beträgt bei den ab 1970 geborenen Frauen bereits ein Viertel bzw. ein Drittel. Dagegen ist in der Gruppe der Menschen mit Kindern, die den zentralen Stützpfeiler des Sozialen Sicherungssystems bilden, die durchschnittliche Kinderzahl seit Jahrzehnten konstant, sie hat auch heute noch den idealen Wert von zwei Kindern je Frau. Vor diesem Hintergrund stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2001 eine verfassungswidrige Privilegierung der Gruppe kinderloser Menschen durch die Art ihrer Versorgung im umlagefinanzierten Sozialen Sicherungssystem fest.

Gering qualifizierte Frauen bleiben zu weniger als 10 Prozent kinderlos, hoch qualifizierte zu mehr als 50 Prozent. Manche Kinderlose könnten sich durch ein Wahlrecht ab Geburt benachteiligt fühlen. Aber das Gegenteil ist richtig, denn sie hätten die gleiche Stimmenzahl wie jeder andere Mensch. Im Alter werden sie im umlagefinanzierten Sozialen Sicherungssystem durch die Beitragszahlungen der Kinder anderer Menschen mitversorgt, deshalb würden auch sie indirekt von einer Stärkung der Familien mit Kindern profitieren.

Die Privilegierung des kinderlosen Teils der Gesellschaft ist eine der Hauptursachen der Kinderarmut in Deutschland und der daraus folgenden gravierenden Interessenkonflikte nicht nur zwischen den alten und jungen Generationen, sondern noch mehr innerhalb jeder Generation zwischen Menschen mit bzw. ohne Kinder. Trotzdem wurde das auf die Beseitigung der Privilegien gerichtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 von der Politik nicht umgesetzt. Das Wahlrecht ab Geburt könnte die Politik dazu in die Pflicht nehmen, die Verfassung und das höchste deutsche Gericht zu respektieren.

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Prof. Dr. Herwig Birg ist einer der renommiertesten Bevölkerungswissenschaftler in der Bundesrepublik. Zuletzt hatte er den Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaft an der Universität Bielefeld inne und war Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik (IBS).

Zuletzt erschien von ihm das Buch „Die alternde Republik und das Versagen der Politik. Eine demografische Prognose“ im LIT-Verlag.


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