„Nur wer wählt, zählt!“ – Renate Schmidt plädiert für ein Wahlrecht ab Geburt

Angesichts der demographischen Entwicklung geraten die Interessen von Kindern und Jugendlichen leicht aus dem Blickfeld. Immer mehr Alte stehen schließlich immer weniger Jungen gegenüber. Doch es geht nicht darum, die Generationen gegeneinander auszuspielen oder gar einen Generationenkrieg anzuzetteln.

Wir müssen es vielmehr schaffen, unsere Gemeinschaft zukunftsfest zu machen! Dazu gehört, 13 Millionen minderjährigen Kindern und Jugendlichen endlich eine Stimme und damit das Recht zur politischen Mitbestimmung zu geben! Mit der Kampagne des Deutschen Familienverbandes „Nur wer wählt, zählt!“, deren Schirmherrin ich bin, wollen wir ein Wahlrecht ab Geburt durchsetzen.

Das Wahlrecht ist ein politisches Grundrecht, denn „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. So heißt es im Grundgesetz. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene – doch nur letztere dürfen wählen. Um ein Wahlrecht ab Geburt einzuführen, müsste deshalb Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Er schreibt bisher einschränkend vor: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Diese Vorschrift könnte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert und auf null gesetzt werden. Damit würde ein Widerspruch im Grundgesetz aufgelöst und unsere Demokratie profitierte!

Das neue Wahlrecht nämlich gibt der Zukunft eine Stimme. Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert. Vor allem ältere Schüler interessieren sich für Politik und wollen unsere Gesellschaft mitgestalten. Meiner Erfahrung nach sind diese jungen Menschen neugierig, sie fragen nach – manchmal naiv und oft kompetent. Genauso wie Erwachsene. Im Gegensatz zu ihnen allerdings haken die Jungen nach, wenn Antworten ausweichend oder unklar sind.

Die Politik wäre ihrerseits also gezwungen, Inhalte gut verständlich und klar zu formulieren, damit die junge Zielgruppe sie verstehen kann. Davon profitieren auch die Erwachsenen. Das Wahlrecht ab Geburt ist kein „Allheilmittel“ – aber letztlich ein Baustein, der Politik transparenter und verständlicher macht.

Bis die minderjährigen Mädchen und Jungen bereit sind zu wählen, können ihre Eltern das Wahlrecht ab Geburt treuhänderisch ausüben. Es erlischt, sobald sich ein Kind oder Jugendlicher selbst ins Wählerverzeichnis eintragen lässt. Flankiert werden muss das Wahlrecht ab Geburt natürlich von gutem, staatsbürgerlichem Unterricht in den Schulen. Die Schüler erlebten, dass sie tatsächlich fürs Leben lernen und von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen können! Auch die politischen Gespräche mit den Eltern würden intensiviert.

Ich bin froh, dass unsere wichtige Kampagne so viele prominente Unterstützer gewinnen konnte. Unter anderen sind Bundestagsvizepräsident a.D. Dr. Hermann Otto Solms, die frühere Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Prof. Dr. Herwig Birg und Wolfgang Gründinger mit an Bord.

—————————————————————————————————————–

Renate Schmidt war 2002 bis 2005 Bundesfamilienministerin im Kabinett Schröder und hat zum Thema Wahlrecht das Buch „Lasst unsere Kinder wählen!“ geschrieben.