Der DFV wirbt im Familienausschuss für ein „Wahlrecht ab Geburt“

Zum Internationalen Kindertag hatte der Deutsche Familienverband (DFV) Gelegenheit, das „Wahlrecht ab Geburt“ vor dem Familienausschuss des Bundestages zu präsentieren. DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann und Kampagnen-Manager Steffen Allhoff stellten die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ den Fraktionen vor und warben für ein wirklich allgemeines Wahlrecht. Unterstützung erhielten sie dabei von zwei Kampagnen-Botschaftern: Dr. Axel Adrian stellte sich sachkundig den wichtigsten juristischen Fragen und legte dar, warum die bislang vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwände – unter anderem zur Höchstpersönlichkeit der Wahl – keiner detaillierten Überprüfung standhalten. Außerdem berichtete Michael Kroschewski über praktische Erfahrungen aus dem Familienbund (FdK) im Bistums Würzburg, der sich ebenfalls engagiert für ein Wahlrecht ab Geburt einsetzt.

Die derzeitige demografische Situation erfordere, besonderes Augenmerk auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern zu legen, erklärte Dr. Axel Adrian. Politische Reformen und Veränderungen im Sinne des Nachwuchses ließen sich derzeit kaum noch voranbringen. Ein Beispiel dafür sei die schon 2001 vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Entlastung von Familien in den Beiträgen zur Sozialversicherung. Bis heute ist diese Forderung gesetzgeberisch nicht umgesetzt worden. Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken (FdK) haben deshalb die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ ins Leben gerufen, um für Kinderfreibeträge in den Sozialversicherungen zu streiten. Drei Verfassungsbeschwerden warten derzeit auf Annahme in Karlsruhe.

In der folgenden Diskussion sprach sich Dr. Dorothee Schlegel (SPD) dafür aus, die Interessen der Kinder zumindest im unmittelbaren Lebensbereich wie Schule und Kita stärker zu berücksichtigen. Ihr Fraktionskollege Dr. Fritz Felgentreu verteidigte dagegen das bisherige Wahlalter. Eine zu weite Ausweitung des Wahlrechts drohe seiner Ansicht nach, es zu entwerten. Im kommunalen Bereich könne er sich dagegen mehr Mitbestimmung vorstellen. Jede stellvertretende Wahrnehmung des Wahlrechts müsse zudem berücksichtigen, dass „politisch früh erwachte“ Jugendliche anderer Meinung sein könnten als die Eltern.

Josef Rief (CDU) gab die politische Reife der Jugendlichen zu bedenken: Unseriöse Wahlversprechen ließen sich mit 18 Jahren leichter entlarven als mit 16 Jahren. Katja Dörner (Grüne) befürwortete die Idee, Kinder und Jugendliche politisch besser zu repräsentieren. Juristisch müsse der Rechtsausschuss ausloten, welche Möglichkeiten und Grenzen ein Wahlrecht ab Geburt habe. Innerhalb ihrer Partei werde schon die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre immer wieder diskutiert. Wichtig sei laut Dörner die Unterscheidung zwischen einem stellvertretenden Wahlrecht und dem Wahlrecht ab Geburt, denn Kinder seien Subjekte mit eigenen Rechten und nicht nur Objekte zur Stimmvermehrung der Eltern.

Die angeregte Diskussion führte im Familienausschuss zum Teilerfolg für den DFV: Die Teilnehmer einigten sich darauf, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages einzuschalten, um die Umsetzung des Wahlrechts ab Geburt zu prüfen.

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Wir danken den Abgeordneten, dass sie sich trotz des Sitzungsmarathons zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen die Zeit genommen haben. Unser Foto zeigt, von rechts nach links: Sebastian Heimann (DFV), Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Josef Rief (CDU), Ingrid Pahlmann (CDU), Dr. Dorothee Schlegel (SPD), Paul Lehrieder (CSU), Michael Kroschewski (Vorsitzender des FdK Würzburg und Kampagnen-Botschafter), Dr. Axel Adrian (Jurist und Kampagnen-Botschafter), Steffen Allhoff (DFV)

2017-09-20T08:24:29+01:00